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Öffnung der Hundesportplätze

Mit 01. Mai 2020 ist die Nutzung der Ausbildungsplätze der ÖRV angeschlossenen Ortsgruppen vom ÖRV - Hauptverband aus wieder möglich. Geschlossene Räumlichkeiten wie Vereinshäuser sollen nicht benützt werden, auf Hygiene und genügend Abstand ist zu achten. Im Anhang die Aussendung des ÖKV.


Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Sportfreunde,

die für heute angekündigte Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist bisher noch immer nicht veröffentlicht.

Es ist aber sehr erfreulich, dass laut der heutigen Aussagen der Bundesregierung die Ausgangsbeschränkungen mit 30.04.2020, 24:00 Uhr außer Kraft treten. Dadurch sollte es auch möglich sein, dass wir ab 1. Mai mit den Hunden wieder zu den Ausbildungsplätzen fahren können und unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen das Training und den Kursbetrieb wieder aufnehmen können.

Natürlich ist weiterhin auf den nötigen Abstand zu achten, was aber beim Hundetraining kein Problem darstellt. Das Tragen von Mund- und Nasenschutz, zumindest von den Trainern im Rahmen von Kursen ist empfehlenswert.

Durch die Einschränkung, dass Veranstaltungen mit maximal 10 Personen begrenzt sind, können bis voraussichtlich 30. Juni keine Prüfungen durchgeführt werden, da schon bei einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Startern die Höchstzahl üblicherweise zumindest erreicht, wenn nicht überschritten wird.

Falls wir anderslautende Informationen erhalten, werden wir Sie sofort in Kenntnis setzen.

Es freut uns, dass die Ausbildung der Hunde wieder beginnen kann.

Viele Grüße und viel Gesundheit

Dr. Michael Kreiner, Präsident Dir. Robert Markschläger, Leistungsreferent


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