Der ÖKV-Vorstand hat den Beschluss gefasst, dass auf Grund der Verbesserungen im Hinblick auf das Coronavirus und der damit verbundenen Lockerungen der Beschränkungen, ab dem letzten Maiwochenende, das ist der 30. und 31. Mai (Pfingstwochenende) wieder Veranstaltungsgenehmigungen für Prüfungen erteilt werden können.Diese Information ergeht an alle Verbandskörperschaften und an alle Leistungsrichter des ÖKV.Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die allgemeinen Hygienevorschriften bei den Veranstaltungen einzuhalten sind.Dies sind insbesondere:Bei Veranstaltungen dürfen nicht mehr als 10 Personen anwesend sein. Die Personenanzahl beinhaltet nicht nur die Prüfungsteilnehmer, sondern Leistungsrichter, Prüfungsleiter und sonstiges Prüfungspersonal. Falls so viele Prüfungsteilnehmer sein sollten, dass die Personenanzahl überschritten würde, ist ein Zeitplan zu erstellen, damit gleichzeitig nicht mehr als die zugelassene Personenanzahl am Prüfungsgelände anwesend ist. Die Abstandsregeln sind einzuhalten. Dies bezieht sich auch auf die Personengruppe. Hier ist der Abstand so zu wählen, dass der Mindestabstand gewahrt bleibt. Eine Begrüßung per Handschlag, bzw. Gratulation per Handschlag durch den amtierenden Richter wird unterlassen, da auch hier der Mindestabstand unterschritten würde. Desinfektionsmaterial ist vom Veranstalter zur Verfügung zu stellen.
Viele Grüße und viel Gesundheit, Robert Markschläger, Leistungsreferent
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