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Information zum NÖ Hundehaltegesetz & zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023, geltend ab 1. Juni

Nachstehend die gesetzlichen Bestimmungen des NÖ Hundehalter Sachkundeverordnung NEU


Das NÖ Hundehaltesgesetz NEU ab 01.06.2023– die gesetzlichen Bestimmungen

Die NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung – die Durchführungsbestimmungen


WEBINAR über die NÖ Sachkundeverordnung NEU unter https://www.youtube.com/watch?v=r9IEXb04T4s&t=12s

Hier die mp4-Datei per Wetransfer https://we.tl/t-qYy8NS88wM


Behördliche ALLGEMEINE SACHKUNDE

  • Ab 1.6.2023 für ERSTHUNDE-Halter bzw. für Halter, die noch keine Sachkunde oder höherwertige Prüfung haben

  • auf den ERSTHUNDE-Halter bezogen (gilt ein Leben lang). Personen (auch Trainer), die bereits einen Sachkundenachweis haben, benötigen diesen nicht mehr

Was ist die ALLGEMEINE SACHKUNDE

  • 2 Stunden Information fachkundige Personen

  • 1 Stunde Information durch einen aktiven, zugelassenen Tierarzt

Als fachkundige Personen gelten gemäß § 3 der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023

aktive Trainerinnen oder Trainer - des Österreichischen Kynologenverbandes, - der Österreichischen Hundesport-Union und - des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbandes


- Personen, die das Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin“ oder „Tierschutzqualifizierter Hundetrainer“ nach § 11 der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden, BGBl. II Nr. 56/2012, führen dürfen


- Personen, die gemäß § 7 zugelassen sind (Zulassung zur Ausstellung der Bestätigung über die erfolgreiche Absolvierung der erweiterten Sachkunde) und Personen, die eine mindestens gleichwertige Ausbildung nachweisen können. Die Gleichwertigkeit kann von der Landesregierung auf Antrag festgestellt werden.

ERWEITERTE SACHKUNDE für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (Listenhunde) und auffällige Hunde

  • Als ERSTHUNDEHALTER muss man vor Kauf (bzw. innerhalb 6 Monate nach Erwerb) beides absolvieren, sowohl die ALLGEMEINE SACHKUNDE als auch die ERWEITERTE SACHKUNDE

  • Wenn man bereits die ALLGEMEINE SACHKUNDE erworben hat, dann braucht man nur noch die ERWEITERTE SACHKUNDE

Was ist die ERWEITERTE SACHKUNDE

  • Gilt pro Listenhund bzw. auffälligen Hund

  • 4 Stunden Theorie bei speziell geschulten Personen


  • 6 Stunden praktischer Teil bei speziell geschulten Personen

Was ist bei der MELDUNG bei der Gemeinde mitzuführen

  • Sachkundenachweis (binnen 6 Monate ab Meldung nachzubringen)

    • Als Nachweis gilt auch: BH-VT ÖPO, Jagdhundeprüfung, Rettungshundeprüfungen, Vet. Studium, Assistenzhundeausbildung, Therapiebegleithundeausbildung, Diensthundeführerausbildung auch in anderen Bundesländern absolviert


  • Erweiterte Sachkunde bei Listenhunden bzw. auffälligen Hunden

  • Verpflichtende Haftpflichtversicherung für jeden Hund mind. € 725.000 – bei bestehenden Hunden gilt eine Übergangsfrist bis 01.06.2025



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