Information des ÖKV:
Hundetraining wird als Dienstleistung zu Aus- und Fortbildungszwecken qualifiziert. Der S7 Krisenstab Covid-19 des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit bestätigte auf Initiative des ÖKV, dass die Verordnung nicht dahingehen differenziert, ob eine berufliche Tätigkeit kommerziell oder ehrenamtlich durchgeführt wird. Somit ist die Ausbildung in unseren Ausbildungsvereinen ist mit den gleichen Auflagen gültig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Katja H. Wolf
Leitung Public Relations
Referat für Wissenschaft & Forschung
Chefredakteurin UNSERE HUNDE
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