Fährte
Was ist eine Fährte?
Eine Fährte entsteht durch Tritte von Menschen (Fährtenleger) auf einem bestimmten Untergrund (z.B. Wiese, Acker, Waldboden). Beim Durchgehen des Geländes ändert sich auf dem Gehweg der Untergrund, indem der Fährtenleger den Boden durch sein Gewicht mechanisch aufwühlt und zudem von ihm abfallende kleinste Teilchen dort hinterlässt (Bodenverletzung und Individualgeruch).
Was versteht man unter Fährtenarbeit?
Unter Fährtenarbeit verstehen wir die Fähigkeit des Hundes, lediglich mit Hilfe seiner Nase eine Fährte zu finden und dieser zu folgen. Weiteres Gegenstände, welche der Fährtenleger auf der Fährte auslegt, zu verweisen (anzeigen). Zwischen Auslegen der Fährte und dem ausarbeiten der Fährte muss eine bestimmte Zeit von 90 Minuten (IFH-V), bis 3 Stunden (IFH-2) eingehalten werden.
Die Bestandteile einer Fährte:
Fährtenabgang, Schenkel, Winkel, Gegenstände, Fährtenende.
Fährtenabgang: Beim Abgang wird ein Fährtenabgangsstock neben dem linken Fuß des Fährtenlegers in das Gelände gesteckt.
Schenkel: Wir unterscheiden eine Gerade und einen Bogen.
In der Prüfungsordnung für IFH2 ist ein Schenkel als Bogen vorgeschrieben. Der Bogen muss als Halbkreis mit mindestens drei Fährtenleinen (ca. 30 m) im Radius ausgebildet sein.
Winkel: rechter Winkel ca. 90 Grad, spitzer Winkel innerhalb von 30 und 60 Grad
Gegenstände:
Größe nach FCI Prüfungsordnung:
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Länge: ca. 10 cm
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Breite: 2 – 3 cm
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Dicke: 0,5 – 1 cm
Material: Leder, Textilien, Holz
Je nach Prüfungsstufe wird festgelegt wo und wie viele Gegenstände abgelegt werden. IFH-V - 3 Gegenstände, IFH-2 - 7 Gegenstände
Ein Gegenstand muss als Fährtenende abgelegt werden.
Bei der IFH-V legt sich der Hundeführer die Fährte selber (Eigenfährte), mit einer Länge von 600 Schritten.
Bei den Prüfungsstufen IFH-1, IFH-2 legt die Fährte eine fremde Person (Fremdfährte). Sie müssen eine Länge von 1200 (IFH-1) und 1800 Schritte (IFH-2) aufweisen.
Fährtenausbildung
In der Ausbildung lernt der Hund, eine Fährte zu verfolgen und dem Hundeführer gehörende sowie fremde Gegenstände schnell und exakt zu verweisen.
HIER findet ihr alle aktuellen Informationen aus der Gebrauchshundekommission.
Fährtentrainerausbildung
Für die Ausbildung zum ÖRV A - Trainer Fährte sind folgende Kurse / Weiterbildungen zu besuchen:
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Basismodul
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ÖRV A- Trainerschulung Fährtenlegen mit Prüfung (Prüfung für Fährtenleger im Rahmen des Seminars)
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ÖRV A- Trainerschulung Fährte Teil 1 für Anfänger
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ÖRV A- Trainerschulung Fährte Teil 2 für Fortgeschrittene
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ÖRV A- Trainerschulung Unterordnung Teil 1
Voraussetzung zur Teilnahme an der anschließenden Fährtentrainer-Prüfung:
Eine mit einem nachweislich selbst ausgebildeten Hund abgelegte Prüfung in der ÖPO FH-2 / IFH-1 RH-F A, ÖPO-3 / IPO-3 / IVGP-3. Die ÖRV A- Fährtentrainerprüfung ist im Rahmen der „ÖRV A- Trainerprüfung „Unterordnung“ abzulegen.
Zusätzlich muss mindestens alle 2 Jahre ein dafür speziell ausgeschriebener Fortbildungskurs besucht werden. Unter
„Trainerausbildung“ findet ihr nochmals alle Anforderungen zum Nachlesen sowie Informationen rund um weitere Trainerausbildungen.
Ansprechpartner im ÖRV für alle Fragen zum Fährten oder zur Fährtentrainerausbildung ist Hr. Erich Gössinger:
Erich Gössinger
4310 Mauthausen,
Hinterholzweg 2
Handy: +43 699 12635062
E-Mail: erich.goessinger@hunde-oerv.at
Wir freuen uns auf euch!