top of page

Information des ÖKV zur aktuellen Coronasituation

Sehr geehrte Damen und Herren,

der neuerliche Anstieg der Infektionszahlen hat naturgemäß zur Verunsicherung geführt, ob und in welcher Form der Trainings- und Prüfungsbetrieb mit Hunden unter Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen möglich ist.

Auf Grund der uns zur Verfügung stehenden Unterlagen und Auskünfte können wir folgende Auskunft erteilen:

Sowohl der Kurs- als auch Prüfungsbetrieb fällt unter § 12 Zusammenkünfte der 3. COVID-19 Maßnahmenverordnung. Darin ist Folgendes geregelt:

  • Wenn weniger als 25 Personen teilnehmen (inkl. Prüfungspersonal) sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

  • Beim Betreten von Zusammenkünften mit mehr als 25 Teilnehmer:innen gilt die 2-G-Regel.

  • Personen, die sich voraussichtlich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufhalten, sind verpflichtet zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung Ihre Kontaktdaten anzugeben (Registrierungspflicht).

  • Zusammenkünfte von mehr als 50 Personen unterliegen der Anzeigepflicht.

  • Zusammenkünfte von mehr als 250 Personen unterliegen der Bewilligungspflicht.

  • Für die Kantine gilt die 2-G-Regel.

Zu beachten sind allerdings eventuell weiter Einschränkungen, die auf Ebene der Bundesländer diskutiert werden und in den nächsten Tagen in Kraft treten können. Wie immer weisen wir darauf hin, dass bei Unklarheiten der Kontakt mit der sachlich und örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde aufgenommen werden muss.

Viele Grüße und viel Gesundheit

Dr. Michael Kreiner, Präsident Robert Markschläger, Leistungsreferent



bottom of page