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Infos zur neuen PO

Neues aus dem ÖKV-Gebrauchshundereferat


Änderungen der Prüfungsordnung ab Jänner 2019


Nach eingehenden Beratungen wurde vom FCI-Vorstand die neue Prüfungsordnung mit Wirkung ab 1. Jänner 2019 beschlossen. Aus österreichischer Sicht ist es sehr erfreulich, dass unsere bisherigen nationalen Begleithundeprüfungen in die Internationale Prüfungsordnung übernommen wurden. Ein großer Erfolg war auch, dass der Aufbau bei den Fährtenhundeprüfungen auch in der Internationalen Prüfungsordnung weitgehend dem österreichischen Aufbau entspricht. Es ist zwar die Bezeichnung FH 1 auf IGP FH V geändert worden, doch der Inhalt ist geblieben und es wird für diese Prüfungsstufe auch ein Ausbildungskennzeichen vergeben. Ab 2019 ist es auch nicht mehr erforderlich, dass ein

Hund mit IPO 3 in der Fährtenhundeprüfung IGP FH V beginnen muss, sondern kann gleich in die IGP FH 1 wechseln. Selbstverständlich werden die bisher erworbenen Ausbildungskennzeichen für einen Aufstieg in die nächst höhere Prüfungsstufe anerkannt.


Nach verschiedenen Prüfungsordnungen zu trainieren, ist für jeden Hundesportler verwirrend. Der ÖKV-Vorstand ist daher dem einstimmigen Antrag der Gebrauchshundekommission,

weite Teile der ÖPO außer Kraft zu setzen, nachgekommen, sodass die Österreichische Prüfungsordnung ab 1. Jänner nur mehr 2 Prüfungen enthält.


Das sind:


O Die nationale BH-VT Prüfung, die die gleichen Übungen beinhaltet wie die Dogaudit Mensch-Hund-Teamprüfung und

O Die Obedience Beginner Prüfung.


Alle anderen Prüfungen werden künftig nach der Internationalen Prüfungsordnung der FCI durchgeführt. Rettungshundeprüfungen, Obedienceprüfungen, Agilityreglements etc. sind davon selbstverständlich nicht betroffen.


Die nationale BH-VT mit Mensch kann gleichzeitig der Dogaudit Mensch-Hund-Teamprüfung abgelegt werden. Als Ausbildungskennzeichen nach den Richtlinien des ÖKV wird sie allerdings nur dann anerkannt, wenn eine Veranstaltungsgenehmig des

ÖKV (oder einer dafür berechtigten Verbandskörperschaft) vorliegt und ein ÖKV-Leistungsrichter tätig ist. In diesem Fall ist, so wie bisher, neben der formalen Abwicklung der Dogaudit Prüfung, die Prüfung in ein Leistungsheft einzutragen. Diese Prüfung

ist Voraussetzung für alle weiter führenden Prüfungen nach der IGP.

Alternativ dazu kann natürlich auch die BH-VT aus der FCI-Prüfungsordnung abgelegt werden. Die oft gestellte Frage, ob die nationale BH-VT für weiterführende Prüfungen anerkannt wird, wird in der Internationalen Prüfungsordnung beantwortet. Eine

nationale Prüfung ist dann anzuerkennen, wenn damit ein Verkehrteil (Verhaltensteil) mit der Prüfung verbunden ist, was in der nationalen Prüfungsordnung der Fall ist.


Einige Änderungen, auf die Hundeführer Rücksicht nehmen sollten:


In der neuen Prüfungsordnung sind alle Übungen, wie beispielsweise die Leinenführigkeit oder die Freifolge nur mehr einmal beschrieben. Dies bedeutet, dass auch in den Begleithundeprüfungen nur mehr beim Angehen und beim Schrittwechsel Hörzeichen erlaubt sind. Ebenso sind Hör- und Sichtzeichen nicht mehr erlaubt, sondern nur mehr ein Signal.

Die IGP 1 wurde, speziell in der Abteilung C, erleichtert. Der Einstieg in diese Sparte soll damit jungen Hundeführern erleichtert werden. In den Stufen 2 und 3 gab es nur

geringfügige Veränderungen, die in erster Linie darauf abzielen, langsamere Ausbildungsschritte umsetzen zu können.

Die viel diskutierte Pendelhürde ist wieder weggefallen. Es bleibt bei der starren Hürde.


Zur Klarstellung nationale BH-VT und Dogaudit Mensch-Hund-Team Prüfung:


Es liegt sehr stark im Interesse des ÖKV, sowie aller großen Ausbildungsvereine, dass die Prüfungen und Zertifizierungen der Dogaudit eGen angenommen und forciert werden.

Wir wissen, dass Ausbildung in unseren Vereinen auf einem sehr hohen Niveau steht und legen Wert darauf, dass dies auch durch ein unabhängiges Zertifizierungsunternehmen bestätigt wird. Wir stehen in einem immer härter werdenden Wettbewerb mit anderen Anbietern, den wir aber auf Grund unserer Qualität nicht zu scheuen brauchen.


Robert Markschläger, ÖKV - Gebrauchshundereferent


Diese Bekanntmachung gibt´s HIER im Downloadbereich auch zum Ausdrucken und Aufhängen im Verein.


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